Behindertentestament
1. Die Ausgangssituation
Viele Eltern von behinderten Kindern haben Angst, dass ihr mühsam
angespartes Vermögen im Erbfall von der Sozialhilfe “aufgezehrt”
wird, und zwar innerhalb kürzester Zeit, so dass auch das behinderte
Kind aus dem ersparten und vererbten Vermögen keine Vorteile erzielt
und nach dem Verbrauch des Vermögens durch die Sozialhilfe wieder
auf die Sozialhilfe angewiesen ist, ohne besondere Vorteile zu haben.
Ziel des Behindertentestamentes ist, einerseits das Vermögen in
der Familie zu erhalten und die Zugriffsmöglichkeiten der Sozialhilfeträger
auf dieses Vermögen zu vermeiden. Andererseits soll dem Kind, besonders
nach dem Tod der Eltern, eine über die normale Sozialhilfe hinausgehende
Lebensqualität gesichert werden, was nur möglich ist, wenn Zuwendungen
erreicht werden, die nicht vom Sozialhilfeträger weggenommen werden
können.
Die Gestaltung eines Behindertentestamentes gehört zu den schwierigsten
und komplexesten Gestaltungen der juristischen Erbrechtsberatung. Dem
Laien sind die verschiedenen Gestaltungsregelungen oft nur schwer verständlich
zu machen. Darüber hinaus bedarf es immer einer individuellen angepassten
Regelung, ein “Standard-Behinderten-Testament” gibt es nicht.
Die Bedürfnisse, Situationen und Wünsche der Beteiligten sind
in jedem Fall einzeln zu berücksichtigen und einer angemessenen Lösung
zuzuführen. Zu berücksichtigen sind auch das Vermögen und
dessen Zusammensetzung.
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