Die GmbH
1. Vorteile der GmbH
Die GmbH ist eine juristische Person, bei der die Gesellschafter ihre
Haftung auf das Stammkapital beschränken können. Sie bietet
daher für kleine und mittlere Unternehmen den Vorteil einer Haftungsbeschränkung
mit einfachen Mitteln. Die GmbH ist relativ kostengünstig zu gründen.
Ihr Mindeststammkapital beträgt 25.000 EUR. Die GmbH ist ein flexibles
Instrument, das den individuellen Gegebenheiten relativ leicht angepasst
werden kann.
2. Die Gründung der GmbH
a) Beurkundung des Gesellschaftsvertrages:
Die GmbH wird errichtet durch notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages.
Im Gesellschaftsvertrag sind zu regeln:
- die Firma und der Sitz der Gesellschaft
- der Gegenstand und der Zweck des Unternehmens
- die Kapitalaufbringung mit Festlegung des Stammkapitals
- der Betrag, der von jedem Gründungsgesellschafter auf das Stammkapital
zu leisten ist.
Darüber hinaus werden häufig weitere Fragen, die für die
Gesellschaft von Bedeutung sind, in der Satzung geregelt (z.B. Zustimmungspflichten
bei der Veräußerung von Geschäftsanteilen, Wettbewerbsverbote,
Vertretungsrecht des Geschäftsführers, Vererbung von Anteilen
etc.).
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